Loading ...

Stiftung Hopp-la

Lesedauer ca. 3 Min.

Was braucht es für eine Zusammenarbeit mit Hopp-la?

Generationen verbinden

Was braucht es für eine Zusammenarbeit mit Hopp-la?

Die Stiftung Hopp-la will Jung bis Alt gemeinsam in Bewegung bringen. Sie tut dies, indem sie einerseits das Entstehen neuer generationenverbindender Freiräume fördert und andererseits mit ihren erprobten Aktivitäts-Konzepten zur Belebung dieser Bewegungs- und Begegnungsräume beiträgt.


Der Prozess, um neue generationenverbindende Freiräume zu schaffen und durch Hopp-la begleiten zu lassen, ist recht komplex. Oftmals vergehen Jahre zwischen der Absichtserklärung und der Eröffnung eines neuen Freiraumes. Basis für eine Zusammenarbeit ist immer das sogenannte "Commitment". Es beinhaltet, wer welche Leistungen erbringt und was erfüllt sein muss, damit Hopp-la intergenerative Aktivitäten wie auch einen Teil der Infrastruktur finanziell unterstützt.

Leistungen Stiftung Hopp-la 

Die Stiftung Hopp-la leistet entlang ihrer Förderkriterien sowohl fachliche wie auch finanzielle Unterstützung für generationenverbindende Bewegungs- und Gesundheitsförderungsprojekte:

Fachliche Unterstützung
Die Stiftung Hopp-la übernimmt im Prozess ausschliesslich eine beratende Funktion. Für die operative Umsetzung ist die Projektgruppe zusammen mit dem aufzubauenden Netzwerk für generationenverbindendes Bewegen und Begegnen verantwortlich. Die Stiftung behält sich vor, ihr personelles Engagement in der Form der fachlichen Unterstützung zurückzuziehen, sollte der Projektträger die lokale Projektorganisation nicht mehr sicherstellen können. 

Finanzielle Unterstützung
Die Stiftung Hopp-la leistet subsidiäre finanzielle Beiträge an Projekt- bzw. Betriebsgruppen für die Durchführung von generationenverbindenden Bewegungs- und Begegnungsaktivitäten. Dies beinhaltet beispielsweise Umsetzungskosten für Kurse wie Hopp-la Fit und Hopp-la Tandem, für Bewegungsanimationen und Einführungsstunden und vieles mehr.


Weiter beteiligt sich die Stiftung Hopp-la an Kosten für die Realisierung von generationenverbindenden Bewegungselementen (Infrastrukturprojekte), welche die Schaffung eines generationengerechten Bewegungs- und Begegnungsraums zum Ziel haben. Die finanzielle Beteiligung ist abhängig von Einzelkriterien, die sich nach dem Umfang, der Qualität und der inhaltlichen Ausrichtung (Infrastruktur, Aktivitäten) des Projekts richten und somit erst zu einem späteren Zeitpunkt des Prozesses im Detail definiert werden können. 

Leistungen Projektträgerschaft

Damit ein gemeinsamer Prozess mit der Stiftung Hopp-la initiiert werden kann, muss die Projektträgerschaft in Anlehnung an die Förderkriterien gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen:

Einerseits muss sie verbindlich aufzeigen können, welche personellen Ressourcen für ein Hopp-la Projekt zur Verfügung stehen. Andererseits bedingt es ein Bekenntnis zum Gesamtkonzept und zum Vorgehen.

Die Projektträgerschaft verpflichtet sich, die interdisziplinäre Projektorganisation während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen (sowohl hinsichtlich Kompetenzen als auch zeitlicher und finanzieller Ressourcen) und allfällige personelle Änderungen der Stiftung mitzuteilen. Dem ‘Commitment’ ist zudem ein Gemeinde- / Stadtratsbeschluss  nachzureichen, das ein Bekenntnis zur Umsetzung des Themas „Generationen in Bewegung“ enthält.

Weil der öffentliche Raum in der Schweiz sehr knapp ist, haben Gemeinden, Städte und auch zivile Organisationen oft ein offenes Ohr dafür, dass Freiräume allen Generationen etwas bieten sollen. Diese Offenheit und Sensibilisierung trägt viel dazu bei, dass in unserem Land immer mehr generationenverbindende Begegnungsräume entstehen dürfen. Dies erhöht die Lebensqualität für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen und ist ein aktiver Beitrag an eine bessere Generationensolidarität.